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EN 474:2024 — neue Vorgaben für Schnellwechsler an Hyundai-Baggern
Seit Anfang 2024 ist die überarbeitete EN 474 Pflicht. Was sich konkret für Schnellwechsler-Systeme an Hyundai-Baggern ändert — und welche Modelle out of the box konform sind.
Die EN 474 regelt seit den 1990er-Jahren die Sicherheits-Anforderungen an Erdbewegungsmaschinen. Die im Februar 2024 erschienene Neufassung verschärft die Vorgaben für Schnellwechsler- Systeme — und macht eine doppelte Sicherheitsverriegelung praktisch zur Pflicht. Hier die konkreten Auswirkungen für Hyundai-Bagger.
Was sich konkret ändert
Kernpunkt der Neufassung: ein Schnellwechsler muss konstruktiv so gestaltet sein, dass ein versehentliches Lösen des Anbaugeräts auch bei einem einzelnen Bedienfehler ausgeschlossen ist. In der Praxis bedeutet das:
- Zwei voneinander unabhängige Verriegelungen (häufig: hydraulischer Bolzen + mechanische Sicherungsklammer).
- Aktive Sicherheitsüberwachung in der Kabine — ein optisches und akustisches Signal, wenn das Anbaugerät nicht vollständig verriegelt ist.
- Zwangsweise Deaktivierung der Hydraulik-Funktion „Werkzeug öffnen", solange der Ausleger nicht in einer definierten Position steht (Schaufel-am-Boden-Erkennung).
Welche Hyundai-Modelle sind konform?
Alle Hyundai-Bagger, die nach dem 1. Februar 2024 ab Werk ausgeliefert wurden, erfüllen die EN 474:2024 standardmäßig. Bei älteren Maschinen mit nachgerüstetem Schnellwechsler ist ein Nachweis erforderlich:
- Hyundai-Original-Schnellwechsler (ab 2020) — bereits konform mit der 2024er Spezifikation, ggf. Software-Update der Kabinen-Anzeige erforderlich.
- OilQuick OQ-Reihe (alle aktuellen) — vollkompatibel, mit OilQuick-Typenschild als Nachweis dokumentiert.
- Lehnhoff Variolock — ab Baujahr 2018 konform, ältere Versionen können mit einem Sicherungsklammer-Kit nachgerüstet werden.
- Drittanbieter-Schnellwechsler ohne EN-474:2024-Konformitätserklärung dürfen ab 2025 nicht mehr in gewerblichem Einsatz mit neuen Beschäftigten betrieben werden. Eine Bestandsregelung gilt bis Ende 2026.
Was Sie als Betreiber tun sollten
- Konformitätserklärung des Schnellwechslers prüfen — sollte bei jeder Maschine zusammen mit dem Maschinen-Pass vorhanden sein. Wenn nicht: bei uns oder beim Schnellwechsler-Hersteller anfragen.
- Bediener nachschulen — die neue 2-Schritt-Verriegelung muss bewusst ausgeführt werden, sonst läuft die Sicherheits-Signalisierung permanent.
- Bei Bestands-Maschinen vor 2020 prüfen, ob ein Nachrüst-Kit verfügbar ist. Bei manchen Kombinationen ist es wirtschaftlich sinnvoller, den Schnellwechsler komplett zu tauschen.
Beratung zur Konformität Ihrer Bestandsmaschinen — gerne im persönlichen Gespräch. Wir prüfen die Schnellwechsler-Konfiguration im Service oder remote anhand der Maschinen-Seriennummer.
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