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EN 474:2024 — neue Vorgaben für Schnellwechsler an Hyundai-Baggern

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EN 474 Schnellwechsler Arbeitssicherheit Norm

Seit Anfang 2024 ist die überarbeitete EN 474 Pflicht. Was sich konkret für Schnellwechsler-Systeme an Hyundai-Baggern ändert — und welche Modelle out of the box konform sind.

Die EN 474 regelt seit den 1990er-Jahren die Sicherheits-Anforderungen an Erdbewegungsmaschinen. Die im Februar 2024 erschienene Neufassung verschärft die Vorgaben für Schnellwechsler- Systeme — und macht eine doppelte Sicherheitsverriegelung praktisch zur Pflicht. Hier die konkreten Auswirkungen für Hyundai-Bagger.

Was sich konkret ändert

Kernpunkt der Neufassung: ein Schnellwechsler muss konstruktiv so gestaltet sein, dass ein versehentliches Lösen des Anbaugeräts auch bei einem einzelnen Bedienfehler ausgeschlossen ist. In der Praxis bedeutet das:

  • Zwei voneinander unabhängige Verriegelungen (häufig: hydraulischer Bolzen + mechanische Sicherungsklammer).
  • Aktive Sicherheitsüberwachung in der Kabine — ein optisches und akustisches Signal, wenn das Anbaugerät nicht vollständig verriegelt ist.
  • Zwangsweise Deaktivierung der Hydraulik-Funktion „Werkzeug öffnen", solange der Ausleger nicht in einer definierten Position steht (Schaufel-am-Boden-Erkennung).

Welche Hyundai-Modelle sind konform?

Alle Hyundai-Bagger, die nach dem 1. Februar 2024 ab Werk ausgeliefert wurden, erfüllen die EN 474:2024 standardmäßig. Bei älteren Maschinen mit nachgerüstetem Schnellwechsler ist ein Nachweis erforderlich:

  • Hyundai-Original-Schnellwechsler (ab 2020) — bereits konform mit der 2024er Spezifikation, ggf. Software-Update der Kabinen-Anzeige erforderlich.
  • OilQuick OQ-Reihe (alle aktuellen) — vollkompatibel, mit OilQuick-Typenschild als Nachweis dokumentiert.
  • Lehnhoff Variolock — ab Baujahr 2018 konform, ältere Versionen können mit einem Sicherungsklammer-Kit nachgerüstet werden.
  • Drittanbieter-Schnellwechsler ohne EN-474:2024-Konformitätserklärung dürfen ab 2025 nicht mehr in gewerblichem Einsatz mit neuen Beschäftigten betrieben werden. Eine Bestandsregelung gilt bis Ende 2026.

Was Sie als Betreiber tun sollten

  1. Konformitätserklärung des Schnellwechslers prüfen — sollte bei jeder Maschine zusammen mit dem Maschinen-Pass vorhanden sein. Wenn nicht: bei uns oder beim Schnellwechsler-Hersteller anfragen.
  2. Bediener nachschulen — die neue 2-Schritt-Verriegelung muss bewusst ausgeführt werden, sonst läuft die Sicherheits-Signalisierung permanent.
  3. Bei Bestands-Maschinen vor 2020 prüfen, ob ein Nachrüst-Kit verfügbar ist. Bei manchen Kombinationen ist es wirtschaftlich sinnvoller, den Schnellwechsler komplett zu tauschen.

Beratung zur Konformität Ihrer Bestandsmaschinen — gerne im persönlichen Gespräch. Wir prüfen die Schnellwechsler-Konfiguration im Service oder remote anhand der Maschinen-Seriennummer.


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